Gewässerunterhaltung

Die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung finden in den Monaten August bis Februar statt. Wir bitten alle Anlieger, die freie Zufahrt zum Gewässer zu gewähren und ortsveränderliche Koppelzäune, Hochsitze oder andere Gegenstände aus dem Gewässerrandstreifen von 5,0 Metern zu entfernen.

 

Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachungen in den Gemeinden.

 

Die wichtigsten Informationen rund um die Gewässerunterhaltung finden Sie in unserem Flyer.