Aufgaben

Aufgaben gemäß der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Schnelle Havel“ sind:

 

Pflichtaufgaben:

  • die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung gemäß § 79 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BbgWG und die Erstellung von Gewässerunterhaltungsplänen gemäß § 78 Absatz 2 BbgWG hierfür,
  • Ausgleichsmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung bei nachteiliger Veränderung der Wasserführung auf der Grundlage des § 77 BbgWG,
  • die Durchführung der Unterhaltung der im Verbandsgebiet gelegenen Gewässer I. Ordnung gemäß § 79 Absatz 1 Satz 3 BbgWG und die Erstellung von Gewässerunterhaltungsplänen gemäß § 78 Absatz 2 BbgWG hierfür,
  • die Durchführung der Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen gemäß § 97 Absatz 3 BbgWG,
  • die dem Verband auf der Grundlage des § 126 Absatz 3 Satz 4 BbgWG durch Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben.

 


Freiwillige Aufgaben:

 

Darüber hinaus kann der Verband, auch im Auftrag Dritter und auch außerhalb des Verbandsgebietes, freiwillige Aufgaben ausführen, soweit durch die Wahrnehmung dieser Aufgaben die Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1 nicht gefährdet und die Finanzierung gesichert ist.

 

Freiwillige Aufgaben sind:

  • Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern,
  • Bau, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern, soweit diese nicht von der Gewässerunterhaltung gemäß § 78 Absatz 3 Satz 1 BbgWG umfasst sind,
  • Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen,
  • Schutz von Grundstücken vor Hochwasser,
  • Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts,
  • Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer,
  • Herstellung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Anlagen zur Be- und Entwässerung,
  • Betrieb und Unterhaltung von Stauanlagen in Gewässern II. Ordnung, soweit diese nicht von der Gewässerunterhaltung gemäß § 78 Absatz 3 Satz 1 BbgWG umfasst sind,
  • Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zur Verbesserung des Landschaftshaushaltes, zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege,
  • die Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben,
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,
  • Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.