Aktuelles
Gewässerunterhaltungsarbeiten
In der Zeit vom 27. Juli 2020 bis zum 28. Februar 2021 werden im Verbandsgebiet an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten durchgeführt.
Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachungen in den Gemeinden.