Aufgaben
Aufgaben gemäß der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Schnelle Havel“ sind:
Pflichtaufgaben:
die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung gemäß § 79 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BbgWG und die Erstellung von Gewässerunterhaltungsplänen gemäß § 78 Absatz 2 BbgWG hierfür,
Ausgleichsmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung bei nachteiliger Veränderung der Wasserführung auf der Grundlage des § 77 BbgWG,
die Durchführung der Unterhaltung der im Verbandsgebiet gelegenen Gewässer I. Ordnung gemäß § 79 Absatz 1 Satz 3 BbgWG und die Erstellung von Gewässerunterhaltungsplänen gemäß § 78 Absatz 2 BbgWG hierfür,
die Durchführung der Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen gemäß § 97 Absatz 3 BbgWG,
die dem Verband auf der Grundlage des § 126 Absatz 3 Satz 4 BbgWG durch Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben.
Freiwillige Aufgaben:
Darüber hinaus kann der Verband, auch im Auftrag Dritter und auch außerhalb des Verbandsgebietes, freiwillige Aufgaben ausführen, soweit durch die Wahrnehmung dieser Aufgaben die Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1 nicht gefährdet und die Finanzierung gesichert ist. Darunter fallen
Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern,
Bau, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern, soweit diese nicht von der Gewässerunterhaltung gemäß § 78 Absatz 3 Satz 1 BbgWG umfasst sind,
Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen,
Schutz von Grundstücken vor Hochwasser,
Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts,
Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer,
Herstellung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Anlagen zur Be- und Entwässerung,
Betrieb und Unterhaltung von Stauanlagen in Gewässern II. Ordnung, soweit diese nicht von der Gewässerunterhaltung gemäß § 78 Absatz 3 Satz 1 BbgWG umfasst sind,
Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zur Verbesserung des Landschaftshaushaltes, zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege,
die Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben,
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,
Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.


